19. Mai 2012

Sicher im Schneeurlaub

Tipps rund ums Rodeln

24.01.2012, Rodeln bringt riesig viel Spaß - solange alles gut geht. Und dafür sind nicht zuletzt die Erwachsenen verantwortlich. Die Organisation "Große schützen Kleine" hat die Folgen von Rodelunfällen untersucht: Betrachtet nach der Unfallschwere stehen Rodelverletzungen an dritter Stelle aller Sportunfälle im Kindesalter. "Eine Fehleinschätzung der Geschwindigkeit beim Rodeln, übersehene Hindernisse und Kontrollverlust können zu schwerwiegenden - auch irreversiblen - Verletzungen führen und sogar weitere Personen folgenschwer in den Unfall verwickeln", warnen die Finanzberater der DVAG.

Unfallversicherung

Verletzen sich die Kinder beim Rodeln, greift in der Regel nicht die gesetzliche Unfallversicherung; Freizeitunfälle sind darüber nicht abgesichert. "Die gesetzliche Unfallversicherung haftet nur, wenn den Kindern auf ihrem direkten Schulweg etwas zustößt", so die Vermögensberater. Damit die Kinder in jeder Situation - und nicht nur auf dem Schulweg - geschützt sind, übernimmt beispielsweise eine private Unfallversicherung der Eltern, die den Schutz für die gesamte Familie einschließen kann, die Kosten.

Haftpflichtversicherung

Wenn Kinder den Berg runterrodeln und andere dabei verletzen, greift die Haftpflicht der Eltern. "Die private Haftpflichtversicherung zählt grundsätzlich zu den wichtigsten Versicherungen. Sie trägt die Kosten, wenn ein Versicherungsnehmer einer anderen Person Schaden zufügt", sagen die Experten. Besteht kein privater Haftpflichtschutz, kann es für den Verursacher schnell sehr kostspielig werden und mitunter auch den finanziellen Ruin bedeuten - wenn zum Beispiel der Betroffene gesundheitlich dauerhaft beeinträchtigt ist.

Achtung:
Kinder unter sieben Jahren haften grundsätzlich nicht für Schäden, die sie anderen zufügen. In diesem Fall haften die Eltern, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Auslandsreisekrankenversicherung

Wer in ein Wintersportgebiet außerhalb Deutschlands reist, sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung haben: Auch wenn in anderen EU-Ländern über die gesetzliche Versicherung der Schutz greift und die Behandlungskosten übernommen werden, sind die ärztlichen Leistungen nur beschränkt. "Kommt es auf der Rodelbahn zu einem schwereren Unfall, sind zum Beispiel die Kosten für die Bergung an dem Unfallort sowie die entsprechende ärztliche Behandlung durch die private Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt", so die DVAG. "Die anfallenden Kosten für einen Rücktransport in die Heimat beispielsweise müssten ansonsten aus eigener Tasche bezahlt werden."

pm / Fotos: DVAG/fotolia und DVAG/ADAC
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