Verkehrsministerium:
Erhalt von Straßen geht vor Neu- und Ausbau
21.02.2012, Stuttgart - Die baden-württembergische Landesregierung hält an ihrem Kurs fest, dem Erhalt von Straßen Vorrang vor dem Neu- und Ausbau einzuräumen. Für Sanierung und Erhaltung von Landesstraßen stellt Baden-Württemberg in diesem Jahr 76,7 Millionen Euro bereit.
Schritt zu leistungsfähigem Straßennnetz
„Mit dem zusätzlichen Geld können 2012 landesweit mehr als 70 zusätzliche Erhaltungsmaßnahmen bezahlt werden. Dazu zählen vielerorts die Erneuerung der Fahrbahndecke und die Instandsetzung von Straßen und Brücken“, teilte der Minister für Verkehr und Infrastruktur, Winfried Hermann, in Stuttgart mit. Er fügte hinzu: „Das ist vor dem Hintergrund des Sanierungsstaus bei den Landesstraßen ein wichtiger Schritt hin zu einem leistungsfähigen Landesstraßennetz“.
Von 2001 bis 2010 wurden im Durchschnitt knapp 51 Millionen Euro pro Jahr für den Straßenerhalt im Land aufgewendet.
Dringender Sanierungsbedarf
Der Sanierungsbedarf der Landesstraßen ist bekannt. Bei den aktuellen winterlichen Temperaturen wird er besonders deutlich, wenn vorgeschädigte Asphaltdecken durch das eindringende und wieder gefrierende Wasser aufbrechen.
Die Landesregierung hat für dieses Jahr die Mittel für den Straßenerhalt deutlich erhöht und entnimmt aus einer eigens eingerichteten Sanierungsrücklage 50 Millionen Euro, um die regulären Haushaltsmittel für den Erhalt von 50 Millionen Euro zu erhöhen und den Sanierungsstau bei den Landesstraßen abzubauen. Allerdings werden die Mittel aus der Rücklage um 23,3 Millionen Euro geschmälert. Dieser Betrag ist nötig, um im Nachhinein das Landesinfrastrukturprogramm der Vorgängerregierung zu finanzieren, die dieses Programm im Vorgriff auf künftige Haushalte aufgestellt hatte. „Wir zahlen damit das auf Pump finanzierte Investitionsprogramm der alten Regierung ab“, erläuterte Minister Hermann.
Über die Verwendung der zusätzlichen Mittel von 26,7 Millionen Euro hat Minister Hermann dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft berichtet. Die Gelder werden den für die Ausführung zuständigen Regierungspräsidien unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Zustandserfassung und -bewertung der Landesstraßen und der Netzlänge nach der Verabschiedung des Haushalts durch den Landtag zugewiesen.
pm/red/Foto: Archivbild