Auch für Selbständige sinnvoll
Wer erhält eine Riester-Förderung?
WebCode: Riester1001
20.06.2011, Der Abschluss von Riester-Verträgen ist auf bestimmte Personenkreise beschränkt. Dabei ist es jedoch wie bei vielen Dingen im Leben ratsam, etwas genauer hinzuschauen.
Betrachten wir einmal das Beispiel eines geringverdienenden Künstlers, dem von seinem Berater der Abschluss eines Rürup-Vertrags empfohlen wurde. Rürup-Verträge kommen bei Selbständigen gerne als Pendant zu Riester-Verträgen zum Einsatz. Nur Selbständigkeit darf dabei nicht in einen Topf geworfen werden.
Für diesen Künstler macht es Sinn, den Vertrag auf "Riester" umzustellen, da er als Künstler "riestern" darf. Da er nur wenig Steuern zahlt, kann er auch nur wenig Steuern absetzen. Deshalb ist der Rürup für "Wenig-Steuer-Zahler" schlichtweg die falsche Entscheidung. Eine Entscheidung, bei der der Kunde Geld verliert.
Wer kein Geld verlieren möchte, sollte seine persönliche Situation von einem Fachmann genau analysieren lassen. Eine Pauschalantwort anhand von Kriterien wie "Selbständigkeit" ist daher nicht zu empfehlen, wenn es darum geht, sich für die richtige Förderung zu entscheiden.
Wer Riester-Förderung erhält
- Auszubildende
- Beamte
- Behinderte, die zur Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung
(VBL)
- Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld
- Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld
- Bezieher von Vorruhestandsgeld
- Geringfügig entlohnt Beschäftigte (400-Euro-Job), die auf Sozialversicherungs-
freiheit verzichtet haben
- Künstler, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind
- Landwirte, die in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind
- Mitglieder geistlicher Genossenschaften
- Nicht Erwerbstätige während dreijähriger Kindererziehungszeit
- Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
pflichtversicherte Selbstständige (z. B. selbstständig tätige Lehrer, Ausbilder,
Hebammen, Pflegepersonen, Handwerker mit Eintrag in Handwerksrolle,
Kleingewerbetreibende)
- Seelotsen
- sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Zeit- und Berufssoldaten
Wer keine Riester-Förderung erhält
- Freiwillig Rentenversicherte
- Geringfügig entlohnt Beschäftigte (400-Euro-Job), die nicht auf ihre
Versicherungsfreiheit verzichtet haben
- Pflichtversicherte berufsständischer Versorgungseinrichtungen (z. B. Ärzte,
Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater)
- Selbstständige, die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Sozialversicherung unterliegen.
Dipl.-Kfm. Peter Fuchs, Hambrücken
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